Informationspflicht ….
Informationspflicht eines Maklers ….
Immobilienmakler bieten Dienstleistungen an. Sie arbeiten und leben vom Vertrauen ihrer Kunden. Diese Prämisse findet ihren Ursprung bereits darin, dass der Makler potentielle Kaufinteressenten anspricht oder von einem Kaufinteressenten konkret mit der Suche nach einer geeigneten Immobilie beauftragt wird.
Informationspflichten gegenüber Käufer ….
Um eine Vertrauensbasis zu schaffen, ist der Makler verpflichtet seine Kunden frühzeitig über alles zu informieren, was für die Durchführung und Abwicklung des Auftrags wichtig ist.
Der Makler ist verpflichtet, den Leser über sein Unternehmen zu informieren. Die Informationspflicht verpflichtet Makler, ihren Namen und den Namen ihrer Firma, die Rechtsform ihrer Firma und die damit einhergehende Vertretungsberechtigung mitzuteilen. So weiß der Kunde, mit wem er es zu tun hat. Weiterhin sind die Kontaktmöglichkeiten klar darzustellen und dem Kunden mitzuteilen.
Informationspflichten gegenüber Verkäufer ….
Wenn der Immobilienmakler einen Auftrag übernimmt, treffen ihn gegenüber dem Verkäufer als seinem Auftraggeber Auskunft-, Hinweis- und Aufklärungspflichten. Zwischen Makler und Verkäufer besteht ein besonderes Sorgfalts- und Treueverhältnis, das den Makler verpflichtet, im Rahmen der ihm zumutbaren Möglichkeiten die Interessen des Verkäufers als Auftraggeber zu wahren. So muss der Makler alle ihm bekannten Informationen über das Objekt auch gegenüber einem Kaufinteressenten mitteilen. Er darf nichts verschweigen. Verschweigt er Informationen, handelt er arglistig. Der Makler ist insoweit Erfüllungsgehilfe seines Auftraggebers.